AusG
Gliederung
Abschnitt II Auszuschreibende Funktionen und Arbeitsplätze
§ 4 Sonstige auszuschreibende Arbeitsplätze
(1) Vor der Betrauung einer Person mit einem Arbeitsplatz bei einer nachgeordneten Dienststelle, der nicht unter § 3 fällt, ist dieser auszuschreiben, wenn dieser Arbeitsplatz
1. der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppen A 1, M BO 1 oder M ZO 1 oder
2. der Funktionsgruppe 8 der Verwendungsgruppen A 2, E 1, M BO 2 oder M ZO 2
oder einer höheren Funktionsgruppe der betreffenden Verwendungsgruppe zugeordnet ist.
(1a) Im Bereich des Bundesministeriums für Justiz sind auch die Funktionen der Stellvertretungen der Leitungen der Justizanstalten auszuschreiben.
(2) Arbeitsplätze der Verwendungsgruppen A, H 1 oder PT 1 sind den in Abs. 1 Z 1 angeführten Arbeitsplätzen und Arbeitsplätze der Verwendungsgruppen B, W 1, H 2 oder PT 2 (in dieser Verwendungsgruppe für Beamte ohne Universitätsausbildung) sind den in Abs. 1 Z 2 angeführten Arbeitsplätzen gleichzuhalten, wenn:
1. ihnen zumindest gleiche dienstliche Bedeutung zukommt und
2. die mit ihrer Ausübung verbundene Verantwortung zumindest jenes Maß an Verantwortung erreicht, das für die Ausübung eines entsprechenden Arbeitsplatzes nach Abs. 1 erforderlich ist.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/1997)
§ 4 AusG · AusG · Ausschreibungsgesetz 1989
§ 4 Sonstige auszuschreibende Arbeitsplätze
…Sonstige auszuschreibende Arbeitsplätze § 4. (1) Vor der Betrauung einer Person mit einem Arbeitsplatz bei einer nachgeordneten Dienststelle, der nicht unter § 3 fällt, ist dieser auszuschreiben, wenn dieser…
§ 5 Ausschreibung
…2 und 3 hat jene Zentralstelle zu veranlassen, in deren Bereich die Betrauung mit einer Funktion wirksam werden soll. In den Fällen des § 4 haben die Ausschreibungen von jenen Dienststellen zu erfolgen, die Dienstbehörden sind und in deren Bereich die Betrauung mit dem Arbeitsplatz wirksam werden soll. (Anm.: Abs…
§ 7 Gemeinsame Bestimmungen
…sind Begutachtungskommissionen, und zwar 1. für Ausschreibungen gemäß den §§ 2 und 3 Begutachtungskommissionen im Einzelfall und 2. für Ausschreibungen gemäß § 4 ständige Begutachtungskommissionen, einzurichten. (1a) Für Ausschreibungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 ist im Bereich des Bundesministeriums für europäische und internationale…
§ 35 GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 35 Verwendungsänderung und Versetzung
…Ausschreibung oder einer Interessentensuche gemäß § 7 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B GlBG , BGBl. Nr. 100/1993, oder gemäß § 20 des Ausschreibungsgesetzes – AusG , BGBl. Nr. 85/1989, oder einer Ausschreibung gemäß den §§ 2 bis 4 AusG erfolgt und der neu zugewiesene Arbeitsplatz einer höheren Funktionsgruppe zugeordnet ist als der…
§ 76 Verwendungsänderung und Versetzung
…Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes , BGBl. Nr. 100/1993, oder gemäß § 20 AusG oder im Zuge einer Ausschreibung gemäß den §§ 2 bis 4 AusG erfolgt und der neu zugewiesene Arbeitsplatz einer höheren Funktionsgruppe zugeordnet ist als der zuletzt innegehabte Arbeitsplatz. (7) Wird der Beamte des Exekutivdienstes von einem Arbeitsplatz…
§ 93 Verwendungsänderung und Versetzung
…Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes , BGBl. Nr. 100/1993, oder gemäß § 20 AusG oder im Zuge einer Ausschreibung gemäß den §§ 2 bis 4 AusG erfolgt und der neu zugewiesene Arbeitsplatz einer höheren Funktionsgruppe zugeordnet ist als der zuletzt innegehabte Arbeitsplatz. (6) Endet der Zeitraum einer befristeten Ernennung oder einer…
§ 141a BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 141a Verwendungsänderung und Versetzung
…Ausschreibung oder einer Interessentensuche gemäß § 7 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B GlBG , BGBl. Nr. 100/1993, oder gemäß § 20 des Ausschreibungsgesetzes – AusG , BGBl. Nr. 85/1989, oder einer Ausschreibung gemäß den §§ 2 bis 4 AusG erfolgt und der neu zugewiesene Arbeitsplatz einer höheren Funktionsgruppe zugeordnet ist als der…
§ 145b Verwendungsänderung und Versetzung
…Interessentensuche gemäß § 7 B GlBG oder gemäß § 20 AusG oder im Zuge einer Ausschreibung gemäß den §§ 2 bis 4 AusG erfolgt und der neu zugewiesene Arbeitsplatz einer höheren Funktionsgruppe zugeordnet ist als der zuletzt innegehabte Arbeitsplatz. (4a) Ist ein Beamter des Exekutivdienstes von einer zeitlich…
§ 152c Verwendungsänderung und Versetzung
…Interessentensuche gemäß § 7 B GlBG oder gemäß § 20 AusG oder im Zuge einer Ausschreibung gemäß den §§ 2 bis 4 AusG erfolgt und der neu zugewiesene Arbeitsplatz einer höheren Funktionsgruppe zugeordnet ist als der zuletzt innegehabte Arbeitsplatz. (5) Ist die Militärperson von einer zeitlich begrenzten Funktion…
§ 15b Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung bei Vorliegen von Schwerarbeitszeiten („Schwerarbeitspension“)
…auf drei Monate, wenn die Beamtin oder der Beamte eine Funktion oder einen Arbeitsplatz innehat, die oder der nach den §§ 2 bis 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989 – AusG , BGBl. Nr. 85/1989, auszuschreiben sind. Ein späterer Widerruf wird nur wirksam, wenn die Dienstbehörde ausdrücklich zugestimmt hat. Während einer (vorläufigen) Suspendierung gemäß §…
Rückverweise