§ 10 Verwertbarkeit von Anerkennungsbescheiden und Bewertungsgutachten
In Kraft seit 12. Juli 2016
Up-to-date
Anerkennungsbescheide und Bewertungsgutachten sind vom Arbeitsmarktservice für eine zielgerichtete und qualifikationsadäquate Betreuung und Vermittlung von Arbeitskräften mit ausländischen Bildungsabschlüssen oder Berufsqualifikationen zu berücksichtigen.
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