ASVG
Gliederung
ERSTER TEIL. Allgemeine Bestimmungen.
ABSCHNITT II. Umfang der Versicherung.
3. UNTERABSCHNITT. Freiwillige Versicherung.
§ 20 Höherversicherung in der Unfallversicherung und in der Pensionsversicherung.
(1) Selbständig Erwerbstätige, die in der Unfallversicherung gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 lit. a teilversichert sind, können sich beim zuständigen Versicherungsträger über die nach § 181 in Betracht kommende Bemessungsgrundlage hinaus gemäß § 77 Abs. 4 höherversichern. Beginn und Ende in der Höherversicherung regelt die Satzung.
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. Nr. 530/1979)
(3) Personen, die in einer Pensionsversicherung pflicht-, weiter- oder selbstversichert sind, können sich beim zuständigen Versicherungsträger über die für sie in der Pflichtversicherung in Betracht kommende Beitragsgrundlage hinaus höherversichern. Werden die Voraussetzungen für die Höherversicherung in mehreren Pensionsversicherungen nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz erfüllt, ist die Höherversicherung während eines Kalenderjahres nur in einer Pensionsversicherung zulässig, wobei es dem Versicherten freisteht, für welche der in Betracht kommenden Pensionsversicherungen er sich entscheidet.
§ 20 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 20 Höherversicherung in der Unfallversicherung und in der Pensionsversicherung.
…§ 20. (1) Selbständig Erwerbstätige, die in der Unfallversicherung gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 lit. a teilversichert sind, können sich beim…
§ 181 Bemessungsgrundlage nach festen Beträgen.
… 108f ) vervielfachte Betrag. Hat ein gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 lit. a Teilversicherter die Höherversicherung gemäß § 20 Abs. 1 in Anspruch genommen, so erhöht sich die Bemessungsgrundlage um die der Beitragszahlung gemäß § 77 Abs. 4 zugrunde gelegten Beträge…
§ 28 Sachliche Zuständigkeit der Träger der Unfallversicherung
…Personen, k) die nach § 19 Abs. 1 Z 1 und 2 in der Unfallversicherung selbstversicherten Personen und die nach § 20 Abs. 1 in der Unfallversicherung höherversicherten Personen.…
§ 11 Ende der Pflichtversicherung.
… 135, in der jeweils geltenden Fassung, d) für die Zeit einer Arbeitsunterbrechung auf Grund einer Maßnahme nach den §§ 7, 11, 17, 20, 22 oder 24 des Epidemiegesetzes 1950 , BGBl. Nr. 186, und für die Dauer der Verhängung einer Sperre wegen Maul- und Klauenseuche nach dem…
Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
Art. 5 Artikel V
…Jänner 2000 in Kraft. Ein allfälliger Wertausgleich für das Jahr 2001 ist zu entrichten, auch wenn der Zahlungstermin gemäß § 299a Abs. 3 ASVG vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes liegt. (2) An Stelle der Rundung gemäß Art I Z 6 §§ 39 Abs. 3, 58…
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