(1) Dieses Bundesgesetz tritt, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, am 1. Jänner 1958 in Kraft.
(2) Es treten in Kraft
a) rückwirkend mit dem 1. Jänner 1956 die Bestimmungen des Art. I Z. 7, 8, 11 bis 14,
b) rückwirkend mit dem 1. Jänner 1957 die Bestimmungen des Art. I Z. 6 und 9 lit. b und c,
c) mit dem 1. Juli 1958 die Bestimmungen des Art. II Z. 10 und 12.
(3) Die Bestimmungen des Art. I Z. 2, 3 und 4 gelten nur für Leistungen, wenn der Stichtag (§ 223 Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) nach dem 31. Dezember 1957 liegt. Liegt der Stichtag vor dem 1. Jänner 1958, so sind in der Pensionsversicherung der Angestellten noch die bisherigen Bestimmungen des § 272 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz über die Berufsunfähigkeitsrente bei Arbeitslosigkeit weiter anzuwenden, dies auch dann, wenn die Rente nach § 272 Abs. 1 des bezogenen Gesetzes wegen Antrittes einer Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit nach dem 31. Dezember 1957 wegfällt und diese Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) später wieder endet.
(4) Die Bestimmungen des Art. II Z. 5 gelten nur für Leistungen, wenn der Stichtag (§ 223 Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955) nach dem 30. Juni 1958 liegt.
(5) Die nach den Bestimmungen des § 522a Abs. 2 Z. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz in der Fassung des Art. I Z. 9 lit. a erhöhten Renten in der Pensionsversicherung der Angestellten gebühren für die Zeit ab 1. Jänner 1958.
§ 746 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 746 Schlussbestimmungen zu Art. 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/2020
…werden. Der zum Vergleich heranzuziehende Arbeitsverdienst umfasst das Arbeitsentgelt, das während der Kurzarbeit gebührte, einschließlich der Kurzarbeitsunterstützung. (Anm.: Abs. 6 und 7 aufgehoben durch Art. 4 Z 1 , BGBl. I Nr. 69/2023)…
§ 761 Schlussbestimmungen zu Art. 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 238/2021
… Jänner 2022 die §§ 49 Abs. 3 Z 12 und 736 Abs. 9 ; (Anm.: Z 2 aufgehoben durch Art. 4 Z 1 , BGBl. I Nr. 69/2023) (2) Können Einsatztage im Sinne des § 49 Abs. 3 Z 28 auf…
§ 736 Schlussbestimmungen zu Art. 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 31/2020
…behandelt werden, sofern für diese Steuerfreiheit nach § 124b Z 352 EStG 1988 zusteht. (Anm.: Abs. 3 bis 8 aufgehoben durch Art. 4 Z 1 , BGBl. I Nr. 69/2023) (9) § 32 APG gilt auch für Zeiträume im Jahr 2022. (10) Die Rahmenfrist…
§ 84d Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in Gremien
…§ 84d. Der Dachverband hat Vertreterinnen und Vertreter der Kranken- und Pensionsversicherungsträger nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz oder des Dachverbandes nach Maßgabe des Art. 4 der Frühe-Hilfen-Vereinbarung 1. in die nationale Koordinierungsgruppe Frühe Hilfen nach Art. 4 Abs. 1 sowie 2. in die jeweilige regionale Koordinierungsgruppe…
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