§ 22 Kooperation und InformationsaustauschAS-Stellen
In Kraft seit 14. August 2015
Up-to-date
AS-Stellen haben bei der Beilegung von Streitigkeiten zu kooperieren und sich über bewährte Verfahren auszutauschen. Die Verpflichtungen gemäß § 8 Abs. 2 sind dabei einzuhalten.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden