§ 34 Ablehnung von fachkundigen Laienrichtern
§ 34 Ablehnung von fachkundigen Laienrichtern — ASGG
§ 34 Ablehnung von fachkundigen Laienrichtern — ASGG
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
S. auch §§ 19 bis 25 JN
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 104/1985
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1987
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12011294
Zuletzt nach Updates gesucht am
Fachkundige Laienrichter können auch deshalb abgelehnt werden, weil sie im Zeitpunkt ihrer Wahl (Entsendung) oder danach vom passiven Wahlrecht nach § 24 Abs. 1 Z 2 bis 4 ausgeschlossen waren (die diesbezüglichen Entsendungsvoraussetzungen nach § 25 Abs. 2 nicht erfüllt haben) oder weil Umstände vorliegen, mit denen das Amt eines fachkundigen Laienrichters unvereinbar ist.