Fachkundige Laienrichter können auch deshalb abgelehnt werden, weil sie im Zeitpunkt ihrer Wahl (Entsendung) oder danach vom passiven Wahlrecht nach § 24 Abs. 1 Z 2 bis 4 ausgeschlossen waren (die diesbezüglichen Entsendungsvoraussetzungen nach § 25 Abs. 2 nicht erfüllt haben) oder weil Umstände vorliegen, mit denen das Amt eines fachkundigen Laienrichters unvereinbar ist.
Rückverweise
ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
§ 99 Aufhebung von Rechtsvorschriften
… 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Obersten Gerichtshof, d) der § 31 des Bauarbeiter-Urlaubsgesetzes 1972, e) der § 34 Abs. 1 erster und zweiter Satz des Gehaltskassengesetzes 1959, f) der § 18 des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259, g…