BundesrechtBundesgesetzeArbeits- und Sozialgerichtsgesetz§ 28

§ 28Unvereinbarkeit

Ein fachkundiger Laienrichter darf nicht gleichzeitig

1. fachkundiger Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitgeber und aus dem Kreis der Arbeitnehmer sein oder

2. für einen im Instanzenzug übergeordneten Gerichtshof gewählt (entsandt) werden.

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