BundesrechtBundesgesetzeArbeits- und SozialgerichtsgesetzArt. 10 § 4

Art. 10 § 4(Anm.: aus BGBl. Nr. 624/1994, zu § 93, BGBl. Nr. 104/1985)

Auf Grund des bisherigen § 93 Abs. 2 ASGG hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger am 1. April 1994 70 Millionen Schilling an den Bundesminister für Justiz überwiesen; am 1. Oktober 1994 hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger an den Bundesminister für Justiz einen weiteren Betrag von 90 Millionen Schilling zu entrichten; ein darüber hinausgehender Betrag ist für das Jahr 1994 nicht zu leisten.

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