Anl. 1
In Kraft seit 01. April 2009
Up-to-date
| Aufstellung der für die fachkundigen Laienrichter der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit maßgebenden Berufsgruppen |
| Kreis der | Haupt-gruppe | Unter-gruppe | Bezeichnung |
| Arbeitgeber | 1 | Unternehmer, die Mitglieder einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft sind. | |
| 2 | Freiberuflich Tätige, die Mitglieder einer (der) Ärztekammer, Apothekerkammer, Zahnärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Notariatskammer, Patentanwaltskammer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Ingenieurkammer oder der Tierärztekammer sind. | ||
| 3 | Inhaber von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 5 des Landarbeitsgesetzes vom 2. Juni 1948, BGBl. Nr. 140. | ||
| 4 | Gebietskörperschaften. | ||
| Arbeitnehmer | 5 | Arbeiter, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen. | |
| 6 | Angestellte, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen. | ||
| 7 | Verkehrsbedienstete, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören. | ||
| 8 | A | Gutsangestellte von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen. | |
| B | Arbeiter und sonstige Arbeitnehmer von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen. | ||
| 9 | Bedienstete des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, soweit sie nicht einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören. | ||
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