Aufstellung der für die fachkundigen Laienrichter der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit maßgebenden Berufsgruppen |
Kreis der | Haupt-gruppe | Unter-gruppe | Bezeichnung |
Arbeitgeber | 1 | Unternehmer, die Mitglieder einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft sind. | |
2 | Freiberuflich Tätige, die Mitglieder einer (der) Ärztekammer, Apothekerkammer, Zahnärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Notariatskammer, Patentanwaltskammer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Ingenieurkammer oder der Tierärztekammer sind. | ||
3 | Inhaber von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 5 des Landarbeitsgesetzes vom 2. Juni 1948, BGBl. Nr. 140. | ||
4 | Gebietskörperschaften. | ||
Arbeitnehmer | 5 | Arbeiter, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen. | |
6 | Angestellte, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen. | ||
7 | Verkehrsbedienstete, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören. | ||
8 | A | Gutsangestellte von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen. | |
B | Arbeiter und sonstige Arbeitnehmer von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen. | ||
9 | Bedienstete des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, soweit sie nicht einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören. | ||
Rückverweise
ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
§ 98 Inkrafttreten
…1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. Jänner 1987 in Kraft. (2) § 40 Abs. 1 Z 4 und § 66…
§ 102 Übergangsbestimmungen für die Beisitzer
…1) Bis zur Leistung des Gelöbnisses der für die Landesgerichte jeweils zu wählenden (zu entsendenden) fachkundigen Laienrichter haben dieses Amt bei diesen Gerichten auszuüben: 1. in…
§ 20 Wahlkörper der Arbeitgeber
…1) Wahlkörper der Arbeitgeber auf Bundesebene für die in der Anlage 1 genannten Berufsgruppen sind: 1. für die Berufsgruppe 1 der Kammertag der Bundeskammer der gewerblichen…
§ 21 Wahlkörper der Arbeitnehmer
…1) Wahlkörper der Arbeitnehmer auf Bundesebene für die in der Anlage 1 genannten Berufsgruppen 5 bis 7 ist die Hauptversammlung der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte…