BundesrechtBundesgesetzeArbeits- und SozialgerichtsgesetzAnl. 1

Anl. 1

Aufstellung der für die fachkundigen Laienrichter der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit maßgebenden Berufsgruppen
Kreis der Haupt-gruppe Unter-gruppe Bezeichnung
Arbeitgeber 1 Unternehmer, die Mitglieder einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft sind.
2 Freiberuflich Tätige, die Mitglieder einer (der) Ärztekammer, Apothekerkammer, Zahnärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Notariatskammer, Patentanwaltskammer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Ingenieurkammer oder der Tierärztekammer sind.
3 Inhaber von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 5 des Landarbeitsgesetzes vom 2. Juni 1948, BGBl. Nr. 140.
4 Gebietskörperschaften.
Arbeitnehmer 5 Arbeiter, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen.
6 Angestellte, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen.
7 Verkehrsbedienstete, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören.
8 A Gutsangestellte von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen.
B Arbeiter und sonstige Arbeitnehmer von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen.
9 Bedienstete des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, soweit sie nicht einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören.
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