Anl. 1
Anl. 1 — ASGG
Anl. 1 — ASGG
Anmerkung
Die Überschrift enthält ein offenkundiges Redaktionsversehen; es müßte richtig heißen: „... Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit“.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 104/1985 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009
Inkrafttretungsdatum
01. April 2009
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40105088
Zuletzt nach Updates gesucht am
Aufstellung der für die fachkundigen Laienrichter der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit maßgebenden Berufsgruppen |
Kreis der | Haupt-gruppe | Unter-gruppe | Bezeichnung |
Arbeitgeber | 1 | Unternehmer, die Mitglieder einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft sind. | |
2 | Freiberuflich Tätige, die Mitglieder einer (der) Ärztekammer, Apothekerkammer, Zahnärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Notariatskammer, Patentanwaltskammer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Ingenieurkammer oder der Tierärztekammer sind. | ||
3 | Inhaber von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 5 des Landarbeitsgesetzes vom 2. Juni 1948, BGBl. Nr. 140. | ||
4 | Gebietskörperschaften. | ||
Arbeitnehmer | 5 | Arbeiter, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen. | |
6 | Angestellte, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen. | ||
7 | Verkehrsbedienstete, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören. | ||
8 | A | Gutsangestellte von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen. | |
B | Arbeiter und sonstige Arbeitnehmer von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen. | ||
9 | Bedienstete des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, soweit sie nicht einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören. | ||
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