BundesrechtBundesgesetzeArbeitssicherstellungsgesetzZweiter Abschnitt Beschränkung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten§ 8

§ 8 Ausnahmen von der Zustimmungsbedürftigkeit

Up-to-date
§ 8 Ausnahmen von der Zustimmungsbedürftigkeit — ASG | GesetzeFinden.at