ASG
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 6 Aufenthaltsrecht
Personen, die über einen gültigen Lichtbildausweis gemäß § 5 verfügen, haben das Recht auf Aufenthalt in Österreich.
§ 95 FrPolG 2005 ausgestellt worden war, während der Gültigkeitsdauer dieses Lichtbildausweises zum Aufenthalt im Bundesgebiet kein Visum. Das nunmehr seit 1. Mai 2021 geltende ASG enthält in seinem § 5 Abs. 1 eine an die Stelle des früheren § 95 FrPolG 2005 getretene Verordnungsermächtigung betreffend Lichtbildausweise und sieht in seinem…
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