BundesrechtBundesgesetzeArbeitssicherstellungsgesetzDritter Abschnitt Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten1. Unterabschnitt Verpflichtungsvorschriften§ 13

§ 13Verpflichtungsbescheid

Up-to-date