ASG
Gliederung
Dritter Abschnitt Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten
1. Unterabschnitt Verpflichtungsvorschriften
§ 10 Inhalt der Verpflichtung
Durch den Verpflichtungsbescheid (§ 13) wird ein Arbeitsverhältnis begründet.
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