(1) Dieses Bundesgesetz regelt die Förderung der Ansiedlung und der Tätigkeit Internationaler Einrichtungen und Internationaler Nichtregierungsorganisationen sowie der Abhaltung Internationaler Konferenzen in Österreich.
(2) Darüber hinaus regelt dieses Bundesgesetz die Ausstellung von Lichtbildausweisen (§ 5) durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.
Rückverweise
ASG · Amtssitzgesetz
§ 9 Unterstützungsmaßnahmen
…Die jeweils zuständige Bundesministerin oder der jeweils zuständige Bundesminister ist ermächtigt, zur Umsetzung der in § 1 Abs. 1 genannten Ziele insbesondere folgende Maßnahmen zu treffen: 1. Gewährleistung der Sicherheit von Amtssitzbereichen und Internationalen Konferenzen; 2. Gewährleistung öffentlicher Dienstleistungen; 3. Anmietung…