6Ob189/05w—OGH Entscheidung
25. August 2005
… 18. GP 14). Dass eine Kapitalgesellschaft nicht einer Ärztekammer (§ 65 ÄrzteG 1998) angehört, ergibt sich aus § 68 iVm § 64 ÄrzteG 1998, wonach nur Ärzte (ordentliche oder außerordentliche) Mitglieder einer Ärztekammer sind. Es war daher die Ärztekammer für W***** entgegen der Auffassung des Rekursgerichts keine zuständige gesetzliche…