(1) Personen, die gemäß den §§ 4 und 35 zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt sind, haben im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufes jene Berufsbezeichnung zu führen, mit der sie in die Ärzteliste eintragen worden sind.
(2) Unbeschadet des Abs. 1 dürfen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes oder zur Erbringung von ärztlichen Dienstleistungen im Bundesgebiet oder zur Berufstätigkeit mit partiellem Berufszugang (§ 5a Abs. 1a) berechtigt sind, die im Heimat- oder Herkunftsstaat rechtmäßige Ausbildungsbezeichnung und gegebenenfalls deren Abkürzung in der jeweiligen Sprache dieses Staates führen, sofern
1. neben dieser der Name und Ort der Ausbildungsstätte oder des Prüfungsausschusses, die bzw. der diese Ausbildungsbezeichnung verliehen hat, angeführt ist und
2. diese nicht mit einer Bezeichnung verwechselt werden kann, die in Österreich eine zusätzliche Ausbildung voraussetzt, die von der betreffenden Person nicht erworben worden ist.
§ 228 ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 228
…§ 36 Abs. 1, § 36a Abs. 1, § 37 samt Überschrift, § 43 Abs. 2, § 44, § 59 Abs. 5, § 63, § 67 Abs. 4, § 68 Abs. 1 Z 1, §…
§ 27 Ärzteliste und Eintragungsverfahren
…und Zusätzen gemäß § 43 Abs. 4 , 11. Diplome der Österreichischen Ärztekammer oder der Ärztekammern in den Bundesländern, 12. Ausbildungsbezeichnungen gemäß § 44 Abs. 2 , 12a. Hinweis auf Berufstätigkeit mit partiellem Berufszugang ( § 5a Abs. 1a ), 13. Hinweis auf Verträge mit Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorgeanstalten, 14…
§ 247 Inkrafttretensbestimmung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 65/2022
…Satz, Abs. 3 Z 3, Abs. 5 Z 2 und Abs. 7, § 43 Abs. 2a, § 44 Abs. 2 sowie § 199 Abs. 1 und 3 in der Fassung BGBl. I Nr. 65/2022 treten mit dem…
§ 43 Berufsbezeichnungen
…“, „Facharzt“ oder „Turnusarzt“ sowie sonstige Berufsbezeichnungen dürfen nur nach Erfüllung der hiefür geltenden Voraussetzungen ( §§ 4, 27 und 44 ) geführt werden. (2a) Personen, denen gemäß § 5a Abs. 1a partieller Berufszugang gewährt wurde, haben die Berufsbezeichnung ihres Herkunftsmitgliedstaats mit einem Hinweis auf…
§ 343 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 343 Aufnahme der Ärzte in den Vertrag und Auflösung des Vertragsverhältnisses.
…Arzt/der Ärztin oder der Gruppenpraxis erfolgt nach den Bestimmungen des Gesamtvertrages und im Einvernehmen mit der zuständigen Ärztekammer. Mit approbierten Ärztinnen/Ärzten ( § 44 Abs. 1 ÄrzteG 1998 ) kann kein Einzelvertrag abgeschlossen werden, es sei denn, der Arzt/die Ärztin hat gemäß Artikel 29 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung…
§ 131 Erstattung von Kosten der Krankenbehandlung.
…Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt. (5) Für Leistungen eines approbierten Arztes ( § 44 Abs. 1 des Ärztegesetzes 1998 ) besteht nur dann Anspruch auf Kostenerstattung, wenn der Arzt gemäß Artikel 29 der Richtlinie 2005/36/EG , das Recht erworben hat, den ärztlichen Beruf…
§ 88 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 88 Zuschüsse zu den Kosten der Krankenbehandlung
…werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik keine Zuschüsse geleistet. (5) Ein Kostenzuschuß für die Hilfe eines selbständig tätigen approbierten Arztes ( § 44 Abs. 1 des Ärztegesetzes 1998 ), der nicht gemäß Artikel 29 der Richtlinie 2005/36/EG das Recht erworben hat, den ärztlichen Beruf als Arzt für Allgemeinmedizin im Rahmen eines…
§ 85 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 85 Art der Leistungserbringung
…92 Abs. 3 ), die im Falle einer Sachleistung zu entrichten wäre. (2a) Ein Kostenersatz für die Hilfe eines selbständig tätigen approbierten Arztes ( § 44 Abs. 1 des Ärztegesetzes 1998 ), der nicht nach Art. 29 der Richtlinie 2005/36/EG das Recht erworben hat, den ärztlichen Beruf als Arzt für Allgemeinmedizin im Rahmen eines…
§ 59 B-KUVG · B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 59 Erstattung der Kosten der Krankenbehandlung
…Einrichtung (Vertragseinrichtung) der Versicherungsanstalt heranzuziehen, wenn der Zustand des Erkrankten (Verletzten) dies ohne Gefahr einer Verschlimmerung zuläßt. (4) Für Leistungen eines approbierten Arztes ( § 44 Abs. 1 des Ärztegesetzes 1998 ) besteht nur dann Anspruch auf Kostenerstattung, wenn der Arzt gemäß Artikel 29 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. Nr…
Rückverweise