§ 203
In Kraft seit 11. November 1998
Up-to-date
Soweit dieses Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze oder Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft verweist, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
§ 108 ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 108 Veranlagung
… 25 des Pensionskassengesetzes ( PKG ), BGBl. Nr. 281/1990, in der Fassung BGBl. I Nr. 80/2003, unter Außerachtlassung des § 203 sinngemäß anzuwenden. (2) Bei Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der Verwaltungsausschuss sachverständiger externer Berater bedienen und diese als unabhängige Experten bei seinen die Vermögensveranlagung betreffenden…
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