§ 43 Zulässigkeit der Durchlieferung
In Kraft seit 01. Juli 1980
Up-to-date
Eine Durchlieferung ist nur zulässig, wenn nach den §§ 11, 14, 15, 18 bis 21 und 23 eine Auslieferung zulässig wäre.
Rückverweise
ARHG · Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz
§ 75 Erwirkung der Überwachung
…Anlaß, einen anderen Staat um die Überwachung einer Person zu ersuchen, für die auf Grund der Entscheidung eines inländischen Gerichtes nach den §§ 43, 43a, 45, 46 oder 47 des Strafgesetzbuches oder § 13 des Jugendgerichtsgesetzes 1988 eine Probezeit bestimmt worden ist, so hat der Vorsitzende (Einzelrichter…