§ 2 Allgemeiner Vorbehalt
§ 2 Allgemeiner Vorbehalt — ARHG
§ 2 Allgemeiner Vorbehalt — ARHG
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
Vgl. auch § 51 Abs. 1 Z 3 und § 58.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 529/1979
Inkrafttretungsdatum
01. Juli 1980
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12031546
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