12Ra67/17k—OLG Linz Entscheidung
20. Dezember 2017
…der Arbeitszeit sei. Ruhezeit sei Freizeit, die dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Erholung sowie zur Verfolgung eigener Interessen gebe (in ZellKomm² §§ 2-6a ARG Rz 7). Dass Dienstreisen während der Wochenendruhe zulässig seien, erlaube nicht den Schluss, es könne deshalb keine Ersatzruhe zustehen, zumal es sich um eine…