Der Europäische Betriebsrat hat aus seiner Mitte einen engeren Ausschuss zu wählen, der aus einem Vorsitzenden und höchstens vier weiteren Mitgliedern bestehen darf. Der engere Ausschuss führt die laufenden Geschäfte des Europäischen Betriebsrates; er hat sich eine Geschäftsordnung zu geben. Für den engeren Ausschuss gilt § 194 Abs. 4.
Rückverweise
ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz
§ 194 Konstituierung, Geschäftsführung, Geschäftsordnung, Sitzungen, Beschlußfassung
…mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung kann insbesondere regeln: 1. Die Zusammensetzung und Geschäftsführung des engeren Ausschusses gemäß § 195; 2. die Bezeichnung der Angelegenheiten, in denen dem engeren Ausschuß das Recht auf selbständige Beschlußfassung zukommt; 3. die Festlegung von Art und Umfang der Vertretungsmacht…