ArbVG
Gliederung
V. Teil Europäische Betriebsverfassung
3. Hauptstück Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
§ 193 Entsendung der Mitglieder
Die Entsendung der österreichischen Mitglieder des Europäischen Betriebsrates erfolgt gemäß den §§ 179 und 180; dies jedoch mit der Maßgabe, daß die Entsendung von Vertretern der zuständigen freiwilligen Berufsvereinigung oder gesetzlichen Interessenvertretung nur zulässig ist, sofern diese Betriebsratsmitglieder gemäß § 53 Abs. 4 sind.
§ 193 ArbVG · ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz
§ 193 Entsendung der Mitglieder
…§ 193. Die Entsendung der österreichischen Mitglieder des Europäischen Betriebsrates erfolgt gemäß den §§ 179 und 180 ; dies jedoch mit der Maßgabe, daß die Entsendung…
§ 172
…206 Abs. 2 , die Entsendung der österreichischen Mitglieder in das besondere Verhandlungsgremium ( §§ 179, 180 ) bzw. in den Europäischen Betriebsrat ( § 193 ), die Beendigung ihrer Mitgliedschaft zum besonderen Verhandlungsgremium gemäß § 185 Abs. 2 Z 2 bis 4 und 6 bzw. zum…
§ 196 Tätigkeitsdauer, Dauer der Mitgliedschaft
…eine Vereinbarung nach den §§ 189 oder 190 abschließen. (3) Die Mitgliedschaft zum Europäischen Betriebsrat beginnt mit der Bekanntgabe des Entsendungsbeschlusses ( § 193 ). (4) Die Mitgliedschaft zum Europäischen Betriebsrat endet, wenn 1. die Tätigkeitsdauer des Europäischen Betriebsrates endet; 2. die Mitgliedschaft zum Betriebsrat endet; 3. das Mitglied zurücktritt…
§ 54 BRGO 1974 · BRGO 1974 · Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974
§ 54 Betriebsausschuß
…und 95 ArbVG); 6. Entsendung von Arbeitnehmervertretern in das besondere Verhandlungsgremium (§§ 179, 180 ArbVG) und in den Europäischen Betriebsrat (§ 193 ArbVG); 7. Mitwirkung an den Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren gemäß den nach den §§ 189, 190 oder 206 ArbVG abgeschlossenen Vereinbarungen; 8. Entsendung von…
§ 56 Zentralbetriebsrat
…Betriebsrat zuständig ist; 4. Entsendung von Arbeitnehmervertretern in das besondere Verhandlungsgremium (§§ 179, 180 ArbVG) und in den Europäischen Betriebsrat (§ 193 ArbVG); 5. Mitwirkung an den Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren gemäß den nach den §§ 189, 190 oder 206 ArbVG abgeschlossenen Vereinbarungen; 6. Abschluss von Betriebsvereinbarungen…
§ 56a Konzernvertretung
…der Arbeitnehmerschaft zuständig ist; 5. Entsendung von Arbeitnehmervertretern in das besondere Verhandlungsgremium (§§ 179, 180 ArbVG) und in den Europäischen Betriebsrat (§ 193 ArbVG); 6. Mitwirkung an den Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren gemäß den nach den §§ 189, 190 oder 206 ArbVG abgeschlossenen Vereinbarungen; 7. Entsendung von Arbeitnehmervertretern…
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