§ 155 Schiedssprüche
In Kraft seit 01. Januar 1987
Up-to-date
Das Bundeseinigungsamt kann zur Beilegung von Streitigkeiten gemäß § 154 einen Schiedsspruch nur fällen, wenn die Streitteile vorher eine schriftliche Erklärung abgeben, daß sie sich dem Schiedsspruch unterwerfen. Schiedssprüche gelten als Kollektivverträge.
Rückverweise
BEA-Geo. · Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung
§ 1 Zuständigkeit
…Vereinbarung der Streitteile zur Beilegung der Auseinandersetzung hinzuwirken (§ 154 ArbVG); 7. bei Streitigkeiten nach Z 6 unter den Voraussetzungen des § 155 ArbVG einen Schiedsspruch zu fällen; 8. Kataster der von ihm beschlossenen Satzungen, Mindestlohntarife und Lehrlingseinkommen zu führen. (2) Das Bundeseinigungsamt ist weiters berufen 1. zur Erledigung…