§ 28b Personenbezogene Ausdrücke
In Kraft seit 01. Januar 1998
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§ 28b Personenbezogene Ausdrücke — APSG
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
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