§ 28a Verweisungen
In Kraft seit 01. Januar 1998
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APSG
Gliederung
ABSCHNITT V Gemeinsame Vorschriften und Schlußbestimmungen
§ 28a Verweisungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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