§ 25 Unabdingbarkeit
In Kraft seit 01. Januar 1992
Up-to-date
§ 25 Unabdingbarkeit — APSG
Die Rechte, die dem Arbeitnehmer auf Grund dieses Bundesgesetzes zustehen, können durch Arbeitsvertrag oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung weder aufgehoben noch beschränkt werden.
§ 25 APSG · APSG · Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991
§ 25 Unabdingbarkeit
…ABSCHNITT V Gemeinsame Vorschriften und Schlußbestimmungen § 25. Die Rechte, die dem Arbeitnehmer auf Grund dieses Bundesgesetzes zustehen, können durch Arbeitsvertrag oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung weder aufgehoben noch beschränkt werden.…
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