§ 58a Verfahren zur Genehmigung von Pachtverträgen
In Kraft seit 29. März 2024
Up-to-date
Dem Antrag gemäß § 17 Abs. 3 sind
1. Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 Abs. 3,
2. der Pachtvertrag, und
3. alle zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Vereinbarungen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Betrieb der Apotheke stehen, sofern dies zur Beurteilung der Voraussetzungen gemäß § 17 Abs. 3 erforderlich ist,
beizulegen.
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