§ 56 Verfahren zur Genehmigung von Betriebsanlagen
In Kraft seit 29. März 2024
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§ 56 Verfahren zur Genehmigung von Betriebsanlagen — ApoG
Dem Antrag gemäß § 6 Abs. 2 sind Beschreibungen und planliche Darstellungen beizulegen.
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