§ 4 Leitung — ApoG
Eine öffentliche Apotheke ist durch den Konzessionsinhaber, Pächter oder Leiter (§§ 17a und 17b) zu führen. Die Leitung ist persönlich auszuüben.
§ 38 ApoG · ApoG · Apothekengesetz
§ 38 Sonstige Vorschriften
…1) Für Anstaltsapotheken gelten § 2 Abs. 2, §§ 4 bis 7, , § 17b Abs. 1 und 2, § 20 und § 20a sinngemäß. (2) Unabhängig von einer vorübergehenden Verhinderung des…
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