BundesrechtBundesgesetzeAbschlussprüfer-Aufsichtsgesetz3. Teil Aufgaben und Befugnisse1. Hauptstück Öffentliche Aufsicht12. Abschnitt Marktüberwachung§ 68

§ 68Überwachung der Qualität und des Wettbewerbs auf dem Markt

In Kraft seit 19. Februar 2026
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