§ 39 Verhältnis zu anderen Gesetzen
In Kraft seit 30. Dezember 1997
Up-to-date
Die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, werden durch die Vorschriften dieses Teiles nicht berührt.
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