§ 39 Verhältnis zu anderen Gesetzen
In Kraft seit 30. Dezember 1997
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§ 39 Verhältnis zu anderen Gesetzen — AMSG
Die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, werden durch die Vorschriften dieses Teiles nicht berührt.
§ 39 AMSG · AMSG · Arbeitsmarktservicegesetz
§ 39 Verhältnis zu anderen Gesetzen
…5. HAUPTSTÜCK Verhältnis zu anderen Gesetzen § 39. Die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, werden durch die Vorschriften dieses Teiles nicht berührt.…
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