AMSG
Gliederung
2. TEIL Aufgaben
5. HAUPTSTÜCK Verhältnis zu anderen Gesetzen
§ 39
Die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, werden durch die Vorschriften dieses Teiles nicht berührt.
§ 39 AMSG · AMSG · Arbeitsmarktservicegesetz
…§ 39. Die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes , BGBl. Nr. 218/1975, werden durch die Vorschriften dieses Teiles nicht berührt.…
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