§ 74
§ 74 — AMG
§ 74 — AMG
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 185/1983
Inkrafttretungsdatum
01. April 1984
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12133247
Zuletzt nach Updates gesucht am
Pharmareferenten dürfen bei Ausübung ihrer Tätigkeit keine Bestellungen von Arzneimitteln entgegennehmen.
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