§ 40 — AMFG
Beihilfen nach diesem Bundesgesetz sind aus Bundesmitteln zu bestreiten. Der Bund tritt unmittelbar in alle im Zusammenhang mit Beihilfen an Unternehmen nach diesem Bundesgesetz bestehenden Rechte und Pflichten ein.
…Verein nach §2 der vorgelegten Statuten beabsichtige, eine Arbeitsvermittlung auszuüben; dies widerspreche dem Bundesgesetz vom 12. Dezember 1968, BGBl. 31/1969, betreffend die Arbeitsmarktförderung (Arbeitsmarktförderungsgesetz - AMFG). 2. Gegen diesen Bescheid wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Verletzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere jenes auf…
§ 53 AMFG · AMFG · Arbeitsmarktförderungsgesetz
§ 53 Inkrafttreten und Vollziehung
…September 2000, jedoch vor dem 1. Oktober 2002 ausgesprochen wird. (12) Die §§ 27a Abs. 8, 35a Abs. 4 und 40 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 treten mit 1. Jänner 2001 in Kraft. (13) Die §§ …
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