§ 54 Anwendung auf Teletext
In Kraft seit 01. Oktober 2010
Up-to-date
AMD-G
Gliederung
9. Abschnitt Besondere Anforderungen an Fernsehprogramme und sendungen
§ 54 Anwendung auf Teletext
Auf die Veranstaltung von Teletext finden die §§ 29 bis 37 sowie die § 41 Abs. 1 und §§ 42 bis 43 sinngemäß Anwendung.
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