AMD-G
Gliederung
7. Abschnitt Anforderungen an alle audiovisuellen Mediendienste
§ 33 Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für Tabakerzeugnisse
Jede Form der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse sowie verwandte Erzeugnisse (§ 1 TNRSG, BGBl. Nr. 431/1995) einschließlich der zum Konsum bestimmten Geräte ist verboten.
§ 64 AMD-G · AMD-G · Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
§ 64 Verwaltungsstrafbestimmungen
…nach § 10 Abs. 7 oder 8, § 25 Abs. 7 oder § 25a Abs. 11, 4. der Verbreitungsverpflichtung gemäß § 20 Abs. 1 oder einem Verbreitungsauftrag gemäß § 20 Abs. 5, 5. der Pflicht zur Anzeige von Änderungen bei der…
§ 37 Sponsoring
…oder juristischen Personen gesponsert werden, deren Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf von Erzeugnissen oder die Erbringung von Dienstleistungen ist, für die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation gemäß § 33 oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen verboten ist. (3) Beim Sponsoring von audiovisuellen Mediendiensten oder Sendungen durch Unternehmen, deren Tätigkeit die Herstellung oder den Verkauf von Arzneimitteln und therapeutischen Behandlungen…
§ 38 Produktplatzierung
…eindeutig durch einen Hinweis über das Vorhandensein einer Produktplatzierung zu kennzeichnen, um jede Irreführung des Zuschauers zu verhindern. (3) Unbeschadet der Regelung des § 33 dürfen Sendungen jedenfalls auch keine Produktplatzierungen zu Gunsten von Unternehmen enthalten, deren Haupttätigkeit in der Herstellung oder dem Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie verwandten Erzeugnissen ( §…
Rückverweise