§ 33 Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für Tabakerzeugnisse
In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date
Jede Form der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse sowie verwandte Erzeugnisse (§ 1 TNRSG, BGBl. Nr. 431/1995) einschließlich der zum Konsum bestimmten Geräte ist verboten.
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