AMD-G
Gliederung
7. Abschnitt Anforderungen an alle audiovisuellen Mediendienste
§ 31 Allgemeine Anforderungen an die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation
(1) Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation muss leicht als solche erkennbar sein.
(2) Schleichwerbung, unter der Wahrnehmungsgrenze liegende audiovisuelle kommerzielle Kommunikation sowie vergleichbare Praktiken sind untersagt.
(3) Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation darf nicht
1. die Menschenwürde verletzen,
2. Diskriminierungen nach Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Nationalität, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung enthalten oder fördern;
3. Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder die Sicherheit gefährden;
4. Verhaltensweisen fördern, die den Schutz der Umwelt in hohem Maße gefährden;
5. rechtswidrige Praktiken fördern;
6. irreführen oder den Interessen der Verbraucher schaden.
§ 54e AMD-G · AMD-G · Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
§ 54e Geeignete Maßnahmen
…Erklärungen oder Warnhinweise für die Nutzer beim Hochladen von Inhalten die Allgemeinheit unabhängig vom in Abs. 1 dargestellten Meldeverfahren ein umfassender Schutz vor Inhalten gemäß § 54d Abs. 1 gewährleistet wird; 2. in § 54d Abs. 2 beschriebene audiovisuelle Inhalte, etwa im Wege von Systemen elterlicher…
§ 61 Beschwerden
…der Person, die die Beschwerde unterstützt, festgestellt werden kann; 3. eines Unternehmens, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch die behauptete Verletzung berührt werden; 4. einer gesetzlichen Interessenvertretung, die zum Schutz von Verbraucherinteressen ein berechtigtes Interesse an der Einhaltung der Bestimmungen der §§ 31 bis 34, § 35 Abs…
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