Spruch 1. Die Bezeichnung der Antragstellerin wird auf „Klagenfurt am Wörthersee" berichtigt. 2. Aus Anlass des Revisionsrekurses der Antragstellerin werden der angefochtene Beschluss des Rekursgerichts als nichtig aufgehoben und der Rekurs der Antragstellerin sowie die Rekursbeantwortung der Antragsgegner…
Text Begründung: Unter den im bücherlichen Miteigentum der Antragsgegner stehenden Grundstücken 56 und .159 der EZ ***** und ***** KG ***** befindet sich ein Tunnelgang (Poterne), bei dem es sich um ein Relikt der zu Beginn des 19. Jahrhunderts zerstörten Renaissancebefestigungsanlage der Stadt Klagenfu…
Rechtliche Beurteilung Aus Anlass des Revisionsrekurses ist 1. die Bezeichnung der Antragstellerin von Amts wegen zu berichtigen. Mit Art I des Landesgesetzes vom 25. 10. 2007, LGBl Nr. 1/2008, wurde die Kärntner Landesverfassung, LGBl Nr. 85/1996, in ihrem Artikel 7 dahin geändert, dass der Name der Hauptstadt des Landes…