AlkStG 2022
Gliederung
10. Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten, Bestandsaufnahme, Alkoholfeststellung Aufzeichnungspflichten
§ 84 Überwachungspflichtige Geräte
Wer ein zugelassenes einfaches Brenngerät oder eine zur Herstellung von Alkohol geeignete amtlich gesicherte Vorrichtung zu anderen Zwecken als zum Herstellen von Alkohol verwenden will, hat dem Zollamt Österreich den Beginn und das voraussichtliche Ende der Benützung im Voraus elektronisch anzuzeigen. Fehlen jedoch die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Übermittlung, kann die Anzeige auch schriftlich erfolgen.
Rückverweise