Der Abfindungsberechtigte hat die auf die Abfindungsmenge entfallende Steuer zu berechnen und den Steuerbetrag in der Abfindungsanmeldung anzugeben. Steht dem Abfindungsberechtigten eine Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 2 Z 5 zu, ist vor Berechnung der Steuer von der Abfindungsmenge die steuerfreie Alkoholmenge abzuziehen. Der errechnete Steuerbetrag ist bis zum 25. des auf das Entstehen der Steuerschuld folgenden Kalendermonats beim Zollamt Österreich zu entrichten.
Rückverweise
AlkStG 2022 · Alkoholsteuergesetz 2022
§ 62
…Alkoholmenge, die im laufenden Kalenderjahr unter Abfindung hergestellt worden ist, 9. die Abfindungsmenge, 10. die Brenndauer und die Brennfristen, 11. eine Steuerberechnung gemäß § 63. (3) Der Abfindungsanmeldung sind anzuschließen: 1. ein Grundriß der für die Aufbewahrung der selbstgewonnenen alkoholbildenden Stoffe bestimmten Räume und unverbauten Flächen, in dem die Behälter…