§ 27
In Kraft seit 01. Januar 1995
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§ 47 AlkStG 2022 · AlkStG 2022 · Alkoholsteuergesetz 2022
§ 47
§ 47. (1) Wird ein Erzeugnis im Wege einer Einfuhr, eines unrechtmäßigen Eingangs oder eines sonstigen Eingangs in das Steuergebiet verbracht, gelten sinngemäß die Zollvorschriften, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist. Beim Eingang von Erzeugnissen aus einem der in § 1 Abs. 3 Z …
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