AKG
Gliederung
Abschnitt 7 Finanzen und Kontrolle
§ 68 Interne Kontrolle
Der Kontrollausschuß hat die Gebarung der Arbeiterkammer nach Maßgabe des § 59 zu prüfen.
§ 68 AKG · AKG · Arbeiterkammergesetz 1992
…§ 68. Der Kontrollausschuß hat die Gebarung der Arbeiterkammer nach Maßgabe des § 59 zu prüfen.…
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