AKG
Gliederung
Abschnitt 5 Wahl der Vollversammlung
§ 36 Auflage der Wählerliste und Einspruchsverfahren
(1) Die gesamte Wählerliste ist von der Hauptwahlkommission mindestens sechs Kalendertage hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme am Sitz der Hauptwahlkommission und den Sitzen der Zweigwahlkommissionen zugänglich zu machen.
(2) Während der Zeit, in der die Wählerliste zur Einsichtnahme zugänglich ist, sind die Wahlberechtigten, die Organe der betrieblichen Interessenvertretung und die wahlwerbenden Gruppen berechtigt, bei der Hauptwahlkommission schriftlich Einsprüche gegen die Wählerliste wegen der Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder der Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter einzubringen.
(3) Die Hauptwahlkommission entscheidet endgültig über die Einsprüche. Sie hat den Einspruchswerber sowie den von der Entscheidung Betroffenen, soweit dieser nicht selbst Einspruchswerber ist, von ihrer Entscheidung schriftlich zu verständigen.
§ 36 AKG · AKG · Arbeiterkammergesetz 1992
§ 36 Auflage der Wählerliste und Einspruchsverfahren
…§ 36. (1) Die gesamte Wählerliste ist von der Hauptwahlkommission mindestens sechs Kalendertage hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme am Sitz der Hauptwahlkommission und den Sitzen der Zweigwahlkommissionen zugänglich…
§ 17a Mitgliederevidenz
…die Führung der Mitgliederevidenz erforderlichen Daten der Kammerzugehörigen gegen Ersatz der tatsächlichen Kosten verpflichtet. (4) Die Arbeiterkammer hat die Wählerliste ( §§ 35 und 36 ) für die Erstellung oder Bearbeitung der Mitgliederevidenz zu verarbeiten. (5) Den in der Vollversammlung vertretenen wahlwerbenden Gruppen sind auf Verlangen gegen Kostenersatz jene personenbezogenen Daten…
§ 81 Hauptversammlung
…besteht aus den Präsidenten der Arbeiterkammern und weiteren 58 Kammerräten. (2) Der Vorstand der Bundesarbeitskammer hat auf Grund der Wählerliste ( §§ 35 und 36 ) nach Kundmachung des Wahlergebnisses in allen Arbeiterkammern jeweils für die kommende Funktionsperiode die Sitze der weiteren 58 Kammerräte auf die Arbeiterkammern nach dem Verhältnis der…
Rückverweise