Streitigkeiten über die Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer entscheidet auf Antrag des Betroffenen oder der Arbeiterkammer der Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Rückverweise
Unzulässigkeit eines Individualantrags auf Aufhebung des §10 AKG: Die geltende Rechtslage sieht in §11 AKG im Streitfall über die Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer - ebenso wie die Vorgängerbestimmungen (§5 und §19 Bundesgesetz vom 19.05.1954 über die Kammern für Arbeiter und…
…Der Antrag wird zurückgewiesen. Begründung 1. Mit dem auf Art140 Abs1 litc B VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller §10 Arbeiterkammergesetz 1992 (im Folgenden: AKG), BGBl 626/1991 idF BGBl I 32/2018 , sowie Art120a B VG zur Gänze als verfassungswidrig aufzuheben. Der Antragsteller sei leitender Angestellter…