AHG
Gliederung
II. Abschnitt Verfahren
§ 14
Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn der Rückersatzanspruch des Rechtsträgers gegen den Nachlaß oder die Erben eines Organes geltend gemacht wird.
…4.11.2025, GZ **-10, in nicht öffentlicher Sitzung zu Recht erkannt: Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit EUR 3.662,52 (darin EUR 610,42 USt) bestimmten Kosten der Berufungsbeantwortung zu ersetzen. Die ordentliche Revision ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
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