Spruch 1. Der Rekurs der klagenden Partei wird zurückgewiesen. 2. Den Revisionen und den Rekursen der beklagten Partei und der Nebenintervenientin wird jeweils keine Folge gegeben. 3. Die Kostenentscheidung ist der Endentscheidung vorbehalten.…
Text Entscheidungsgründe: Die Republik Österreich wurde im Amtshaftungsverfahren ***** des Landesgerichts Salzburg mit Urteil vom 1. Mai 2012 nach erfolgloser Berufung und erfolgloser Revision (1 Ob 250/12i) verurteilt, an den Ersatzwerber H***** H***** einen Betrag von 225.303,40 EUR samt Stufenzinsen u…
Rechtliche Beurteilung Die Rechtsmittel der Beklagten und der Nebenintervenientin sind jeweils zulässig, jedoch nicht berechtigt . Der Rekurs der Klägerin ist unzulässig . I. Zu den Revisionen und Rekursen der Beklagten und der Nebenintervenientin Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden die von der Beklagten und der Nebeninter…