BundesrechtBundesgesetzeAmtshaftungsgesetzArt. 3

Art. 3(Anm.: aus BGBl. Nr. 537/1984, zu § 3, BGBl. Nr. 20/1949)

Auf Schadensfälle, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes eingetreten sind, sind die bisherigen Bestimmungen anzuwenden.

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