Art. 2 (Anm.: aus BGBl. Nr. 204/1982, zu § 7, BGBl. Nr. 20/1949)
In Kraft seit 01. Juli 1982
Up-to-date
des Amtshaftungsgesetzes in der Fassung dieses Bundesgesetzes findet auf Schäden, die vor dessen Inkrafttreten entstanden sind, keine Anwendung.
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