BundesrechtBundesgesetzeAmtshaftungsgesetzArt. 2

Art. 2(Anm.: aus BGBl. Nr. 204/1982, zu § 7, BGBl. Nr. 20/1949)

des Amtshaftungsgesetzes in der Fassung dieses Bundesgesetzes findet auf Schäden, die vor dessen Inkrafttreten entstanden sind, keine Anwendung.

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