BundesrechtBundesgesetzeAfrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag

Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag

AfEF
In Kraft seit 21. Dezember 1988
Up-to-date

§ 1

Die Republik Österreich leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 427 322 472 S.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.