Dieses Bundesgesetz regelt die Umsetzung der OECD-Grundsätze für bilateralen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung. Es berührt jedoch nicht die im Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015, enthaltenen Bestimmungen.
§ 5 ADG · ADG · Amtshilfe-Durchführungsgesetz
§ 5 Abgrenzung zur gerichtlichen Rechtshilfe
…1) Vorbehaltlich des Abs. 2 findet dieses Bundesgesetz auf die gerichtliche Rechtshilfe keine Anwendung. (2) Dieses Bundesgesetz ist in jenen Fällen, in denen im ersuchenden…
§ 4 ADG · ADG · Antidiskriminierungsgesetz
§ 4 § 4*) Gerechtfertigte Ungleichbehandlungen
…1) Eine Ungleichbehandlung wegen eines Merkmals, das im Zusammenhang mit einem der Gründe nach § 3 Abs. 1 steht, stellt keine Diskriminierung dar, wenn das…
§ 3
…1) Im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 und 3 sind unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen sowie Belästigungen von Personen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit…
§ 7
…4. Abschnitt Rechtsschutz § 7 *) Schadenersatz (1) Bei Verletzungen des Verbotes der unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung ( § 3 Abs. 1 , Abs. 2 erster Satz oder Abs. 3 in…