§ 33 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date
ADBG 2021
Gliederung
5. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 33 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung.
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